Als der andere Kunde gerade gezahlt hatte und die Beschuldigte im Begriff war, diesen an der Eingangstür zu verabschieden, teilte die Geschädigte der Beschuldigten erneut wiederholt und mit erhobener Stimme mit, dass ihre Kopfhaut brenne und sie es nicht mehr aushalte. Trotz diesen wiederholten Hinweisen der Geschädigten beendete die Beschuldigte die Verabschiedung des anderen Kunden und begab sich erst zur Geschädigten, als diese bereits vor Schmerzen schrie. Die Beschuldigte entfernte anschliessend die Folien vom Kopf der Geschädigten und wusch das Bleichmittel mit Wasser aus.