Nachdem sie weder das eine, noch das andere feststellen konnte, versicherte sie der Geschädigten, dass dies üblich sei und es keinen Grund zur Sorge gebe. In der Folge wurde das Jucken der Kopfhaut der Geschädigten stärker, es trat ein brennendes Gefühl hinzu und sie verspürte zunehmend Schmerzen. Als der andere Kunde gerade gezahlt hatte und die Beschuldigte im Begriff war, diesen an der Eingangstür zu verabschieden, teilte die Geschädigte der Beschuldigten erneut wiederholt und mit erhobener Stimme mit, dass ihre Kopfhaut brenne und sie es nicht mehr aushalte.