Die Beschuldigte trug dazu ein von ihr zuvor aus persulfathaltigem Bleichpulver und wasserstoffperoxidhaltigem Entwickler gemischtes Bleichmittel strähnenweise auf das Haar der Geschädigten auf und packte die behandelten Haarpartien im Anschluss daran zwecks Einwirkung des Bleichmittels in Alufolie ein. Als die Beschuldigte das gesamte Kopfhaar der Geschädigten entsprechend behandelt hatte, betrat ein weiterer Kunde den Friseursalon «[…]» und wünschte einen Maschinenhaarschnitt.