Am 19. September 2020 um die Mittagszeit begab sich die Geschädigte A._____, Q-Strasse, R._____ in den Friseursalon der Beschuldigten namens «[…]» an der S-Strasse in T._____, um sich von der Beschuldigten die Haare aufhellen zu lassen. Die Beschuldigte trug dazu ein von ihr zuvor aus persulfathaltigem Bleichpulver und wasserstoffperoxidhaltigem Entwickler gemischtes Bleichmittel strähnenweise auf das Haar der Geschädigten auf und packte die behandelten Haarpartien im Anschluss daran zwecks Einwirkung des Bleichmittels in Alufolie ein.