9.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem bisherigen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. K._____, für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 31'393.10 auszurichten. - 52 - Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. 9.3. Es wird festgestellt, dass dem früheren amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt N._____, eine Entschädigung von Fr. 15'475.95 ausbezahlt worden ist. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine finanziellen Verhältnisse erlauben.