7. [in Rechtskraft erwachsen] 7.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A._____ Schadenersatz in Höhe von Fr. 54.00 nebst Zins zu 5 % seit 2. August 2020 zu bezahlen. 7.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A._____ eine Genugtuung von Fr. 10'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 2. August 2020 zu bezahlen. 7.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger B._____ eine Genugtuung von Fr. 20'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 2. August 2020 zu bezahlen. 8. 8.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'000.00 werden dem Beschuldigten zu 7/8 mit Fr. 5'250.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.