ambulanten Massnahme, Beweisanträge) wurden bereits vom ehemaligen amtlichen Verteidiger eingereicht und entsprechend ihm vergütet. Zu entschädigen sind demnach noch die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufungsverhandlung von insgesamt 18.5 Stunden (Vorbereitung für die Verhandlung inkl. Aktenstudium und das Plädoyer: 10 Stunden; Berufungsverhandlung inkl. Weg: 7 Stunden; Durchsicht begründetes Urteil und Nachbesprechung mit dem Beschuldigten: 1.5 Stunden) sowie eine Besprechung vor der Verhandlung mit dem Beschuldigten im Umfang von 1.5 Stunden, insgesamt somit 20 Stunden.