Für das Verfassen des Plädoyers inkl. dem Vorbereiten von allfälligen Ergänzungsfragen erscheint ein Aufwand von 2 Stunden als angemessen. Ein Gesuch um Fristerstreckung ist eine einfache, regelmässig vorkommende sowie weitgehend standardisierte Eingabe. Fristerstreckungsgesuche und der diesbezügliche Aufwand sind grundsätzlich nicht entschädigungspflichtig, da diese regelmässig von der Rechtsvertretung selbst verursacht sind. Für Kontakte mit dem Beschuldigten - 45 -