Eine Vorbereitungszeit von mehr als 20 Stunden für ein halbstündiges Plädoyer erscheint offensichtlich unangemessen. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass das Schreiben des neuen freigewählten Verteidigers, Rechtsanwalt Jürg Federspiel, vom 18. Februar 2025, mit welchem dem Obergericht die Übernahme des Mandats angezeigt worden ist, dem bisherigen amtlichen Verteidiger gleichzeitig in Kopie zugestellt worden ist, weshalb es doch erstaunt, dass der bisherige amtliche Verteidiger bis und mit am 25. Februar 2025 an seinem Plädoyer gearbeitet hat. Für das Verfassen des Plädoyers inkl. dem Vorbereiten von allfälligen Ergänzungsfragen erscheint ein Aufwand von 2 Stunden als angemessen.