In der Kostennote macht der bisherige amtliche Verteidiger Aufwände geltend, die zum erstinstanzlichen Verfahren gehören. Der aufgeführte Aufwand von insgesamt 2.20 Stunden bis zum 15. März 2024 (Aktenstudium Urteilsbegründung, Telefonat mit dem Bezirksgericht Rheinfelden etc.) wird grundsätzlich durch die vorinstanzlich zugesprochene Entschädigung abgedeckt. Das ergibt sich bereits daraus, dass wenn die Berufung gar nicht erst angemeldet wird, der amtliche Verteidiger einen im - 44 -