Landesverweisung grossmehrheitlich. Betreffend die Einziehung diverser beschlagnahmter Betäubungsmittel und Medikamente obsiegt sie teilweise, wie auch der Beschuldigte, welcher sich diesbezüglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen hat. Der Beschuldigte erwirkt mit seiner Anschlussberufung sodann, dass anstatt Schuldsprüche wegen mehrfach versuchten Mordes, Schuldsprüche wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung gefällt werden, betreffend die Strafhöhe unterliegt er hingegen. Bei diesem Verfahrensausgang rechtfertigt es sich, die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'000.00 (inkl. Kosten des Sachverständigen Dr. med. H.__