6.7. Zusammenfassend ist gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 12 Jahren und deren Ausschreibung im SIS anzuordnen. Damit erweist sich die Berufung der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt als teilweise begründet. 7. 7.1. Die Vorinstanz hat die Einziehung, Rückgabe an den Privatkläger A._____ sowie Überweisung diverser beschlagnahmter Gegenstände an die Kantonspolizei Aarau angeordnet.