6.5. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Der Beschuldigte hat mit den mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötungen Straftaten von erheblicher Schwere begangen, wofür er mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Jahren bestraft wird. Er hat das höchste Rechtsgut überhaupt, das Leben, mehrmals in massiver Weise gefährdet und es kann ihm keine günstige Legalprognose gestellt werden. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten zu veranschlagen. Unter Würdigung aller Umstände erscheint eine Landesverweisung von 12 Jahren als angemessen.