nachhaltigen Einsicht noch einer aufrichtigen Reue ausgegangen werden kann. Ihm ist gestützt auf das Gutachten von Dr. med. H._____, der von einer mittelhohen Wahrscheinlichkeit für die Verübung erneuter Straftaten, vor allem weiterer Betäubungsmitteldelikte, aber auch schwerer Gewaltdelikte, wie dem vorliegenden, eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen (siehe dazu oben). Entsprechend wurde denn auch eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme, wie sie auch vom Beschuldigten selbst beantragt worden war, angeordnet.