Mit den begangenen Taten hat er gezeigt, dass er zur Sicherung der Drogen bereit war, fremdes Leben zu vernichten. Mithin hat er eine sehr hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, handelt es sich beim geschützten Rechtsgut, dem Leben, doch um das höchste Rechtsgut eines Menschen, welches durch den Beschuldigten mehrmals in schwerwiegender Weise gefährdet worden ist. Er wird mit vorliegendem Urteil u.a. mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Jahren bestraft.