6.4.4. Der Beschuldigte hat sich u.a. der gravierenden und schwerwiegenden Katalogtat der mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht. Der Beschuldigte hat im Rahmen eines Drogendeals, bei welchem er die Drogenverkäufer zu übertölpeln versucht hat, mehrmals mit einem Messer auf B._____ und A._____ eingestochen und dadurch zumindest in Kauf genommen, diese zu töten (siehe dazu im Einzelnen oben). Mit den begangenen Taten hat er gezeigt, dass er zur Sicherung der Drogen bereit war, fremdes Leben zu vernichten.