Eine berufliche, soziale und kulturelle Wiedereingliederung in der Heimat ist für ihn, mit den ihm zumutbaren Anstrengungen verbunden, möglich und durchaus zu bewältigen. Seine Reintegrationschancen im Kosovo sind damit als intakt zu qualifizieren. Aufgrund der Tatsache, dass er in der Schweiz geboren und aufgewachsen und nach der Rechtsprechung des EGMR als «long-term immigrant» anzusehen ist, ist ihm ein hohes persönliches Interesse am Verbleib in der Schweiz zuzusprechen. Es ist, wenn auch knapp, von einem schweren persönlichen Härtefall auszugehen.