_ vom 20. November 2020 geht hervor, dass Verlustscheine in Höhe von mehr als Fr. 3'700.00 und eine Betreibung über Fr. 2'600.00 bestehen (MIKA-Akten S. 76). Anlässlich der Berufungsverhandlung erklärte der Beschuldigte, mit einer Gläubigerin eine Ratenzahlung abgemacht zu haben und die ursprüngliche fünfstellige Betreibungssumme auf eine vierstellige Summe heruntergebracht zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 35).