Dazwischen hat er ein Praktikum als Logistiker in einem weiteren Unternehmen absolviert (GA act. 249). Vor der Tatbegehung der mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötung war er arbeitslos und hat Sozialhilfe bezogen (GA act. 250). Aus dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts T._____ vom 20. November 2020 geht hervor, dass Verlustscheine in Höhe von mehr als Fr. 3'700.00 und eine Betreibung über Fr. 2'600.00 bestehen (MIKA-Akten S. 76).