Sodann stehe die diagnostizierte psychische Störung der Abhängigkeit von multiplen Substanzen dem Gutachten sowie dem Prognosegutachten zufolge mit den Taten (mehrfach versuchter Mord [nunmehr mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung] und mehrfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) in Zusammenhang (UA act. 1023; OGA act.