8001 Anhang OBV). Das Verschulden des Beschuldigten, der im angeklagten und noch nicht verjährten Zeitraum zwischen 27. Oktober 2020 und Anfang November 2020 eine unbekannte Menge Kokain, MDMA, Cannabis und Morphin konsumiert hat, wiegt erheblich schwerer als jenes bei einem einmaligen Konsum von Cannabis, der mit Ordnungsbusse von Fr. 100.00 geahndet wird, zumal der Beschuldigte nicht nur Cannabis und MDMA, sondern auch Kokain und Morphin und somit harte Drogen konsumiert hat.