613 angegeben hat, korrekt seien – trotz des erheblichen Substanzeinflusses im Tatzeitpunkt eine voll erhaltene Einsichts- und Steuerungsfähigkeit vorgelegen habe. Es würden sich keinerlei intoxikationsbedingte Auffälligkeiten in seiner Orientierung sowie seinen Denk- und Verhaltensmustern finden lassen. Auch wenn die Aussagen von A._____, B._____ und D.____