Der Beschuldigte hat am 2. August 2020 gegen 18.20 Uhr bei der Sportanlage Q._____ in R._____ im Rahmen eines – nicht nach den Vorstellungen des Beschuldigten verlaufenden – Drogendeals, anlässlich welchem er versucht hatte, die Drogenverkäufer in plumper, dummdreister Weise mit einem Couvert, das nur zum Schein mit Geld gefüllt war, zu überlisten, dreimal mit seinem mitgeführten Messer auf B._____ eingestochen, um das Drogenpacket ohne Bezahlung an sich nehmen zu können (siehe dazu im Einzelnen oben). Dabei hat der Beschuldigte B._____ mit dem Messer eine ca. 5 cm lange Schnitt-Stichverletzung links neben dem Brustbein,