Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung, der Beschuldigte sei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Jahren zu verurteilen. Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 28. April 2020 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen und er sei als Gesamtstrafe mit einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu bestrafen. Weiter sei er zu einer Busse von Fr. 1'500.00, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen (Berufungserklärung S. 2).