Das Obergericht geht zu Gunsten des Beschuldigten zwar davon aus (siehe oben), dass der Beschuldigte nicht von Anfang an geplant hatte, zur Durchsetzung seines Planes, die Betäubungsmittel ohne Bezahlung zu erlangen, fremdes Leben auszulöschen. Als er jedoch realisiert hat, dass A._____ das Couvert mit dem angeblichen Geld überprüfen wollte, hat er sich seines mitgeführten Messers behändigt und damit mehrmals und ohne Vorwarnung auf die Oberkörper von B._____ und A._____ eingestochen, um seinen Plan, die Drogen ohne Gegenleistung zu erhalten, durchziehen zu können.