A._____ und B._____ auf den Beschuldigten ausgeschlossen werden und andererseits bestreitet selbst der Beschuldigte nicht, Urheber der Verletzungen von A._____ und B._____ zu sein (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 29). Dass die Anklage davon ausgeht, dass der Beschuldigte zuerst auf B._____ und erst danach auf A._____ eingestochen hat, spielt in dieser Konstellation somit eine untergeordnete Rolle. Eine andere Reihenfolge der Messerstiche oder das Offenlassen des genauen zeitlichen Ablaufs führt insbesondere zu keiner Verletzung des Anklageprinzips, war dem Beschuldigten aufgrund der Anklage doch klar, dass ihm vorgeworfen wurde, sowohl B._____ als auch A.___