2.3.8. Die genaue Abfolge der Messerstiche hat sich, wie bereits oben ausgeführt, auch anlässlich der obergerichtlichen Einvernahmen nicht zweifellos erstellen lassen. Ob der Beschuldigte zuerst auf A._____ eingestochen hat, wie dies D._____ geschildert hat, oder er zuerst auf B._____ eingestochen hat, wie dies A._____ ausgeführt hat, ist aber ohnehin nicht von entscheidender Bedeutung. Denn einerseits konnte ein Angriff von Seiten - 17 -