__ oder A._____ ihm einen Schlag auf den Hinterkopf verpasst habe, als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren. Damit im Einklang steht, dass die durch den Beschuldigten geltend gemachte Gewalteinwirkung gegen dessen Hinterkopf dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge anhand objektiver Befunde weder belegt noch ausgeschlossen werden konnte (UA act. 423 ff.).