von ihnen beiden auf seinen Hinterkopf geschlagen worden zu sein (UA act. 608). An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte dann erstmals an, er vermute, dass es B._____ gewesen sei, welcher ihm auf den Kopf geschlagen habe (GA act. 257). Ebenso erklärte er anlässlich der Berufungsverhandlung, dass er Schläge auf den Hinterkopf erhalten habe, wobei er als Verursacher der Schläge A._____ vermutete (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 26 und 29).