__ keinen Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer übrigen Aussagen zu begründen. B._____ führte weiter aus, als er sich umgedreht habe, sei der Beschuldigte ca. zwei bis drei Meter hinter ihm ebenfalls stehen geblieben und habe geschrien, er solle ihm den Plastiksack geben. Im Augenwinkel habe B._____ gesehen, wie A._____ mit D._____ am Boden gerangelt habe, woraufhin er dem Beschuldigten gesagt habe, er könne den Plastiksack haben, wenn D._____ A._____ in Ruhe lasse. Der Beschuldigte habe dann gesagt, dass dies in Ordnung gehe, woraufhin er, B._____, ihm den Plastiksack zugeworfen habe. Daraufhin sei der Beschuldigte in Richtung von D._____ gerannt.