Beschuldigter anlässlich der Berufungsverhandlung, S. 8, Protokoll Berufungsverhandlung, S. 48). Die spätere Schilderung des Ablaufs, dass es zu einem Messerangriff durch die Gegenpartei, namentlich B._____, gekommen sei und sie, also der Beschuldigte und D._____, sich lediglich verteidigt hätten, wäre ja gerade die günstigste Version sowohl für D._____ als auch den Beschuldigten gewesen. Wenn denn dies tatsächlich so abgelaufen wäre, so wäre zu erwarten gewesen, dass D._____ dies bereits anlässlich seiner ersten - 11 - Einvernahme so geschildert hätte, und nicht erst, nachdem der Beschuldigte entsprechende Aussagen getätigt hatte.