So führte D._____ an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erstmals aus, dass sowohl der Beschuldigte als auch A._____ und B._____ ein Messer auf sich getragen hätten, wobei zwei Personen gleichzeitig ihr Messer gezückt hätten und die dritte Person dann später. Wie diese Messer ausgesehen hätten, konnte er jedoch nicht beschreiben. Weiter gab D._____ neu zu Protokoll, dass B._____ zuerst den Beschuldigten habe abstechen wollen, woraufhin sich der Beschuldigte gewehrt habe. Bevor A._____ ein Messer gezückt habe, sei es zu keiner Auseinandersetzung gekommen.