Er nehme jedoch an, dass der Beschuldigte für die Verletzungen von A._____ und B._____ verantwortlich sei, weil er selbst niemanden verletzt habe. Nachdem D._____ angegeben hat, dass es sich beim Beschuldigten um einen Freund handle, welchen er seit der Schulzeit kenne, und dass er weder A._____ noch B._____ kenne (UA act. 578 ff.), ist nicht davon auszugehen, dass er den Beschuldigten anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 10. Dezember 2020 zu Unrecht belastet hat.