den Plastiksack aus den Händen zu entreissen. B._____ habe den Sack jedoch nicht losgelassen, woraufhin sich Letztgenannter und der Beschuldigte von ihm, D._____, und A._____ entfernt und in Richtung des Parkplatzes bewegt hätten. Währenddessen hätten sie beide am Plastiksack gerissen. Was danach zwischen dem Beschuldigten und B._____ passiert sei, wisse er, D._____, nicht, weil in diesem Moment A._____, wohl aus dessen Tasche am Oberkörper, ein Messer hervorgenommen habe. Wo genau A._____ das Messer herausgenommen habe, wisse er, D._____, jedoch nicht mehr genau. Er sei daraufhin sofort auf A._____ zugegangen und habe diesen gepackt, damit A.__