Der Beschuldigte macht jedoch geltend, sich lediglich verteidigt zu haben. So seien A._____ und B._____ wütend und aggressiv geworden, als sie bemerkt hätten, dass der ihnen durch den Beschuldigten überreichte Umschlag nicht mit Geld gefüllt gewesen sei, woraufhin sie das Couvert zerrissen und ein Messer hervorgenommen hätten und auf den Beschuldigten und dessen Kollege D._____ losgegangen seien, woraufhin der Beschuldigte zu seinem Messer gegriffen habe (Anschlussberufungsbegründung S. 6 f.; Plädoyer Beschuldigter anlässlich der Berufungsverhandlung, S. 9 Ziff. 2.1.5).