als Verkäufer von 100 Gramm MDMA-Kristallen zum Preis von Fr. 1'100.00 aufgetreten seien. Der Beschuldigte habe von Anfang an keine Intention gehabt, für die Betäubungsmittel zu bezahlen und habe ein Messer sowie ein zuvor durch ihn vorbereitetes Couvert mit der Aufschrift «xxx», welches lediglich mit Papier gefüllt gewesen sei, auf sich geführt. Mit dem Couvert habe er den Anschein erwecken wollen, darin befinde sich Bargeld zur Bezahlung der Betäubungsmittel. Die Vorinstanz ging nicht davon aus, dass der Beschuldigte von Anfang an geplant habe, die Drogen mit Hilfe einer Messerattacke zu behändigen.