3.4. Die Staatsanwaltschaft reichte am 21. August 2024 eine Stellungnahme zur Berufungsantwort sowie eine Anschlussberufungsantwort ein. Am 11. September 2024 reichte der Beschuldigte eine freigestellte Stellungnahme ein. 3.5. Die Berufungsverhandlung fand am 16. September 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Das vorinstanzliche Urteil wurde hinsichtlich des Schuldspruchs wegen mehrfach versuchten Mordes gemäss Art. 112 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 -4-