Schliesslich verpflichtete sie den Beschuldigten, dem Privatkläger A._____ Schadenersatz von Fr. 54.00 sowie eine Genugtuung von Fr. 10'000.00 und dem Privatkläger B._____ eine Genugtuung von Fr. 20'000.00, je nebst Zins zu 5 % seit 2. August 2020, zu bezahlen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 8. März 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Jahren zu verurteilen. Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 28. April 2020 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen und er -3-