2. Mit Urteil vom 27. Oktober 2023 sprach das Bezirksgericht Rheinfelden den Beschuldigten des mehrfach versuchten Mordes gemäss Art. 112 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, der mehrfachen, teilweise qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG, teilweise i.V.m. Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG und Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG, der Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 11 Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 900.00,