7. 7.1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'627.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 900.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. 7.2. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren selbst zu tragen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)