Diese Frist wurde überschritten, indem das begründete Urteil vom 24. Mai 2023 dem Beschuldigten erst am 6. März 2024 (GA act. 224) und somit etwas mehr als neun später zugestellt worden ist. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Urteilsdispositiv festzustellen (Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 1.5.4).