Beschuldigten, gegen den zuvor schon dreimal wegen eines nichtbetriebssicheren Fahrzeugs Administrativmassnahmen verhängt worden sind (act. 3 f.; «Gründe 15» gemäss Astra Referenzkarte ADMAS mit Code-Übersicht) und der gelernter Landmaschinenmechaniker ist (act. 7 Ziff. 16), sind dabei die Kratzspuren am Unterboden, an den Trägern und an der Abgasanlage, welche durch das Tieflegen des Fahrzeugs mittels Gewindefahrwerk verursacht wurden (act. 40) aufgefallen, was er an der Berufungsverhandlung eingestanden hat (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Er hätte deshalb Zweifel an der richtigen Einstellung des Fahrwerks haben müssen.