Schliesslich kann dem Beschuldigten nicht gefolgt werden, wenn er geltend macht, auf die Ergebnisse der Leistungsmessung […] könne nicht abgestellt werden (Plädoyer des Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 13; 16), handelt es sich doch bei einer Leistungsmessung auf einem Leistungsprüfstand ebenfalls um eine standardmässige Prüfung, welche denn gerade die am Fahrzeug durch die vorgenommenen Umbauten beabsichtigte Leistungssteigerung belegen. Die zahlreichen Vorbringen des Beschuldigten, mit welchen er die Prüfungsergebnisse der Leistungsmessung beanstandet (vgl. Plädoyer des Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 6 ff.), stehen sodann im