Ferner kann er auf die professionelle Infrastruktur des Strassenverkehrsamtes zurückgreifen, um die Prüfung und Tests durchzuführen. Es bestehen somit keine Zweifel daran, dass die «7-Meter- Messmethode» – einer Standarduntersuchung beim Strassenverkehrsamt – in einer geeigneten Testumgebung insbesondere auf einem geeigneten Untergrund stattgefunden hat. Soweit der Beschuldigte geltend macht, E._____ habe verkannt, dass der massgebende Grenzwert bei seinem Fahrzeug 77db(A) betrage (Berufung S. 5 Ziff. 8), wird das Messergebnis von 76db(A) an sich nicht in Frage gestellt. Auch bei der Abgasmessung handelt es sich für E._