betriebssicherem Zustand gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 29 SVG, Art. 57 Abs. 1 VRV sowie wegen Inverkehrbringens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG i.V.m. Art. 29 SVG, Art. 57 Abs. 1 VRV schuldig und verurteilte diesen zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 9 Tage Freiheitsstrafe. Gestützt auf Art. 69 Abs. 2 StGB würden 5 […] Einspritzventile, 1 […] Abgaskrümmer, 1 […] Turbolader, 160 mm Downpipe (Hosenrohr) und 2 Edelstahlrohre mit 100-Zellen Katalysator eingezogen.