2. Auf Einsprache hin sprach die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau den Beschuldigten mit Urteil vom 24. Mai 2023 vom Vorwurf des Verursachens von unnötigem Lärm und des Erschleichens eines Ausweises frei. Sie sprach den Beschuldigten unter Kostenfolge wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs in nicht -4-