__ eine separate Liste der Änderungen und dem Hinweis, dass bis ca. 340 - 360 PS möglich seien. Obwohl der Beschuldigte wusste, dass das Fahrzeug so nicht im Strassenverkehr zugelassen und nicht betriebssicher war, verschwieg er dies gegenüber dem Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern und immatrikulierte das Fahrzeug am 13.11.2020 und fuhr am 14.11.2020 vom Übergabeort in W._____ zum Anhalteort in Suhr.