Anschliessend ging der Beschuldigte auf eine Probefahrt und telefonierte zwei Tage später D._____, dass er das Auto kaufen wolle. Am 14.11.2020 schloss der Beschuldigte den Kaufvertrag ab, wobei darin unter anderem festgehalten war, dass die Leistungssteigerung am Motor nicht im Strassenverkehr zugelassen sei, das Hosenrohr nicht original sei und die Katalysatoren vom Audi […] umgebaut seien. Weiter erhielt der Beschuldigte von D._____ eine separate Liste der Änderungen und dem Hinweis, dass bis ca. 340 - 360 PS möglich seien.