c) Massives Streifen der Räder am Kotflügel und am Radkasten: - Vorderachse: Der Abstand Radmitte-Kotflügelrand müsste gemäss Fahrzeugausweis 330 mm sein. Gemessener Wert: 315 mm, d.h. die Differenz beträgt 15 mm. - Hinterachse: Der Abstand Radmitte-Kotflügelrand müsste gemäss Fahrzeugausweis 330 mm sein. Gemessener Wert: 320 mm, d.h. die Differenz beträgt 10 mm.