a) Überschreitung Geräuschemissionen: - Gemäss Typengenehmigung darf der eingetragene Wert von 73 dB(A) um höchstens 2 dB(A) überschritten werden - Gemessener Wert: 76 dB(A) bei einer Motordrehzahl von 4'425 U/min b) Nicht Einhalten des Grenzwertes von Kohlenwasserstoff (HC) bei der Abgasmessung: - Der Wert müsste zwischen 0 und 30 ppm liegen - Gemessener Wert: 170 ppm